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Haftungshöhe für Schäden

Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen, beispielsweise mit dem Haus- und Grundbesitz,
Einrichtungsgegenständen, jeglichem Bankguthaben und natürlich mit Ihrem Lohn oder Gehalt.
Selbst bei einer späteren Erbschaft oder einem Lottogewinn kann darauf zugegriffen werden.

Nach deutschem Recht haftet der Halter eines Tieres unbegrenzt, wenn das Tier einem anderen
auch ohne Schuld (Gefährdungshaftung) einen Schaden zufügt.

Als Gefährdungshaftung bezeichnet man die Schadenersatzpflicht, die nicht auf Verschulden
beruht, sondern sich allein darauf bezieht, dass der Verantwortliche durch bestimmte Handlungen
(in diesem Fall durch das Halten eines Tieres) seine Umgebung außergewöhnlich gefährdet.

Die Gefährdungshaftung ist im BGB § 833 auf den Tierhalter begrenzt, der nicht immer identisch mit
dem Eigentümer des Tieres sein muss. Halter ist derjenige, der das Tier zu eigenen Zwecken für
eine längere Dauer in Obhut und Unterhalt hält.

Die Verpflichtung, für einen entstandenen Schaden zu haften, kann unter Umständen ein Leben lang
bestehen. Damit diese Verpflichtung Sie nicht in den Ruin führt, kann eine entsprechende
Tierhalter - Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

 

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